Monophylie: (aus gr. »ein« und »Stamm«): Gemeinsamkeit der Abstammung. – Alle biologischen Taxa, d.h. Gruppen innerhalb des Natürlichen Systems, sollen sich durch ~ auszeichnen, d.h. monophyletisch sein; sie sollen nur die Nachkommen einer Stammart (oder Stammpopulation) umfassen und außerdem alle diese Nachkommen. (Theoretisch läßt sich natürlich auch die Gemeinsamkeit eines individuellen – männlichen oder weiblichen, das bleibt gleichgültig – Vorfahren postulieren, in der Art der »afrikanischen Eva« etwa, der logischerweise in jeder abgespaltenen Population existiert haben muß; da für die Artbildung aber gewöhnlich nur die Abspaltung einer ganzen Population von einer bestehenden Art in Frage kommt, wobei die Größe dieser Population keine Rolle spielt, bleibt diese Überlegung ohne jede praktische Bedeutung; denn ausschlaggebend für die Entwicklungsmöglichkeiten der neuen Art ist der Genpool der abgespaltenen Population, nicht das Genom eines bestimmten Individuums in ihr). – Stellt sich heraus, daß ein biologisches Taxon aus Nachkommen verschiedener Stammarten gebildet wurde, also polyphyletisch ist, muß es aufgelöst werden; dies ist auch in der neueren Geschichte der Zoologie mehrfach geschehen, z.B. bei den Nagetieren (Rodentia), aus denen die Hasenartigen (Lagomorpha) als gleichwertiges Taxon anderer Verwandtschaft herauszulösen waren. Manchmal werden polyphyletische Gruppen als populäre Bequemlichkeitsbezeichnungen beibehalten, z.B. die »Nachtfalter«, welchen alle größeren Schmetterlinge zusammenfassen, die nicht der (monophyletischen, biologischen!) Gruppe der Tagfalter angehören.
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