Wandlung: 1) katholischer Ritus, der die Transsubstantiation bewirken soll. – Der Ritus besteht darin, daß ein als solcher von der Kirche anerkannter Priester mindestens eine Hostie oder einen mit Wein gefüllten Behälter, am besten einen Kelch, über seinen Kopf hält und dabei eine bestimmte Formel spricht (Hokuspokus). Dieser Ritus sollte vor einem gültig geweihten Altar mit dem Rücken zum Publikum (»Gemeinde«) vollzogen werden, doch ist dies für seine Wirksamkeit nicht erforderlich. (Jedoch sollte Hostie oder Kelch in jedem Fall über den Kopf des Priesters gehalten werden [»elevatio«, also »Hochhaltung«], da sie sonst nicht wirksam wird, also ihre angenommene Folge ausbleibt.) Das Ergebnis kann nicht mehr verändert werden; nur die Verdauung kann die ~ rückgängig machen. Gewandelte Substanzen haben daher gottartigen Charakter; gehen sie verloren, so sind sie bzw. ihr Umfeld als Reliquien zu behandeln, am besten in eigens errichteten Sakralbauten zu bestatten (z.B. in der bei Günzburg gelegenen, zu diesem Zweck errichteten Kapelle »Herrgottsruh«). –
Die ~, welche weder in der Orthodoxie noch in anderen christlichen Konfessionen eine exakte Parallele hat (was die katholische Kirche jedoch bestreitet, um den Charakter der Neuerung bzw. das Wesen ihrer eigenen Entstehung als bewußter Abspaltung vom orthodoxen Kirchenverband zu verwischen), hat den Sinn, die Stellung des lokalen Geistlichen zu stärken und damit die Macht der Kirche insgesamt; sie kommt folgerichtig gleichzeitig mit dem Pflichtzölibat für lokale Geistliche auf, also im Rahmen der sog. cluniazensischen Reform, mit welcher die der Aufsicht des byzantinischen Kaisers entwachsende Westkirche ihre Sezession (und ihren Aufstieg zur weltlichen Macht) vorbereitete. Durch die ~ wird jeder kirchlich anerkannte Ritualvollzieher zu einer Art Magier, dessen Einsatz »heilsnotwendig« ist, d.h. Gemeindemitglieder, welche ohne Verzehr der von ihm der ~ unterzogenen Hostien gestorben sind, unterliegen aufgrund ungetilgter Sünden normalerweise erheblichen bis unbefristeten Höllenstrafen (ähnlich wie die Inder der Vedenzeit und später die Azteken, freilich kollektiv, den Weltuntergang riskierten, wenn nicht ihre Brahmanen oder jeweiligen Priesterschaften gewisse Riten vollzogen hatten, welche einerseits dessen Abwendung bewirkten, andererseits in ihrer Wirksamkeit vom Priesterstatus der Durchführenden abhingen). Sobald diese Vorstellung gefestigt war, benutzte die katholische Kirche sie zur politischen Erpressung lokaler Fürsten oder Kommunen, indem sie ihren dortigen Ritualberechtigten den Vollzug aller Rituale, insbesondere der Austeilung der ~ unterzogener Hostien, untersagte, bis die örtlichen Machtträger ihr zu Willen gewesen waren (»Interdikt«, wörtl. »Verbot« [sc. zum Vollzug von Ritualhandlungen]). Besonders gegenüber frühbürgerlichen Republiken (Florenz, Venedig) spielte dieses Druckmittel, in welchem die ~ zentral war, in Spätmittelalter und früher Neuzeit eine wichtige Rolle.
Da die ~ die feste wie die flüssige Substanz des »Abendmahls« umfaßt, ohne deren Verzehr der Ritus im Gemeindemitglied unwirksam bleibt (also keine Sündenvergebung bewirkt), entstand für die gerade gegründete katholische Kirche eine neue, technisch bedingte Schwierigkeit, da bei der Verteilung des Weins an alle Gemeindemitglieder unvermeidlich mit Verschüttungen zu rechnen war, deren Behandlung als göttliche Reliquien unvertretbare Kosten hervorgerufen hätte. Infolgedessen übertrug sie deren Einverleibung stellvertretend auf den vollziehenden Priester, was wiederum zu dem traditionellen (und in verbindlichen Texten festgeschriebenen) Ritual in provozierendem Widerspruch stand. Diesen nutzte die frühe Reformation, insbesondere Jan Hus, um die Gültigkeit der kirchlichen Rituale und damit die Berechtigung der (katholischen) Kirche zu Steuererhebung und weltlicher Macht zu bestreiten. Ihr Bestehen auf der Verteilung beider der ~ unterzogenen Substanzen, also auch der flüssigen, brachte seinen Anhängern den Namen »Calixtiner« (»Kelchler«, da im Ritualkelch der der ~ unterzogene Wein aufbewahrt wird) oder »Utraquisten« (»Beiderleiler«) ein; darum ist der Kelch bis heute eine Art tschechisches Nationalsymbol (auch die anti-habsburgische Nationalfigur »Schwejk« trifft ihre Freunde »nach dem Krieg« »im Kelch«).
2) juristisch: Ersatz einer Sache durch ihren Gegenwert, gewöhnlich Geld. Eine »Klage auf ~« bedeutet das Klageziel einer Rückerstattung des für einen Gegenstand gezahlten Geldes gegen dessen Rückgabe an den Verkäufer.
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