Wertsteigerung: stabile Veränderung des Marktpreises einer Ware in der Art, daß der bei ihrem Verkauf eintretende Erlös ihrem Verkäufer den Erwerb von mehr beliebigen Waren ermöglicht als er es vor dieser Veränderung ermöglicht hätte (also mehr Kaufkraft aufweist als vor der ~). – Von der ~ ist die inflationsbedingte Preissteigerung zu unterscheiden, die bei inflationsimmunen Gütern (Grundstücken, Produktionsmitteln, also auch Industrieaktien, ferner Kunstwerken, Edelmetallbarren oder anderen haltbaren Verbrauchsgütern) im Inflationsfall immer eintritt. Die ~ dagegen ist nur durch stabil erhöhte Nachfrage möglich; sie tritt bei Grundstücken z.B. durch erhöhte Wohnkonzentration, Verkehrsanbindung oder Quellenerschließung ein, bei Aktien durch höhere Gewinn- und dadurch Dividendenerwartung (etwa infolge der Nutzung unerwarteter patentierter Erfindungen oder der z.B. militärischen Erschließung neuer Absatz- oder Zuliefergebiete). Der verläßlichste Indikator für den Wert einer Aktie und darum ihrer möglichen ~ ist ihre mittlere Dividendenerwartung, gemessen am allgemeinen Zinsniveau, nicht ihr Preis (»Kurs«), der sehr oft spekulationsbedingt durch pyramidenspielartige Effekte überhöht ist und erst beim Zusammenbruch des Pyramidenspiels wieder auf den Wert absackt (jedoch selten und niemals lange unter den Wert, was durch die allgemeinen Marktmechanismen bewirkt wird).
     Werbung und Zeitung bezeichnen oft zwecks Irreführung inflations- oder gar spekulationsbedingte Preissteigerung als ~. Es ist daher beim Erwerb inflationsresistenter Güter darauf zu achten, wie weit und ob überhaupt eine versprochene ~ den Inflationsausgleich übersteigt; denn gewöhnlich sind die angepriesenen Güter, v.a. Aktien, zwar inflationsimmun, erleben aber keine ~ (machen ihren Besitzer also nicht im Laufe der Zeit reicher).


 
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