Agio: (ital. aus lat. adiectio »Hinzufügung«, also »Aufgeld«): vertraglich festgelegter Strafzins bei vorzeitiger Rückzahlung einer Schuld (oder sonstiger von der stärkeren Seite bei einem Finanzgeschäft zu Lasten der schwächeren erhobenes Aufgeld, z.B. beim Erstverkauf von Aktien, nämlich über deren Nennwert hinaus).
Den aufgrund seines Alters und seiner schwierigen Ableitung schwerverständlichen Ausdruck ~ bekommen meistens nur die Kreditnehmer selber mitgeteilt, offenbar, um hinter ihm eine Art unabwendbares Naturgesetz zu phantasieren; tatsächlich geht es darum, die insgesamt aus ihm herausgeholte Zinsmenge maximal zu halten, auch, wenn die Notlage, welche seine Anleihe erforderlich machte, durch für den Kreditnehmer unvorhersehbare Umstände vorzeitig aufhörte. Bankenintern werden zur Bezeichnung des ~s dagegen sprachlich kompliziertere, jedoch dem Sachverhalt näher stehende Anglizismen bevorzugt, z.B. prepayment penalty. Ebenso werden viele andere willkürliche Aufschläge auf jahrhundertelang kostenlose Bankleistungen ~ genannt, z.B. auf die Auszahlung eigenen Geldes aus Fremdwährungskonten (in der Schweiz schon lange existent, auf den Seychellen im August 2011 eingeführt).