A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Y
Z

 
 
Fakultät
Falle, populistische
Fehler
Flugverbotszone
Folter
Fraktur
Freistellung
Freude
Funktionalismus
 Artikel Drucken 

Flugverbotszone: (engl. no-fly area), gewöhnlich mit dem Verb »einrichten« verbunden: Androhung oder Führung eines Luftkriegs gegen einen Staat, der seine Flugzeuge auf seinem Territorium oder einem bestimmten Teil desselben verkehren läßt. 
    – Die erste Erzwingung der Einstellung des eigenen Luftverkehrs im eigenen Land, dessen betroffene Gebiete mit dem Namen »~« belegt wurden, unternahmen die USA gegen den von ihr besiegten, aber noch von der eigenen Regierung verwalteten Irak; dazu hatten sich die USA noch der UNO bedienen können. Inzwischen hat sich die Bedeutung des Wortes zu der oben gegebenen vereinfacht. Hätte man 1939 die rezente Terminologie schon verwendet, hätte man sagen können, daß Hitler mit seinem Angriff auf Coventry, später auch andere englische Städte, versucht habe, »in Süd-England eine Flugverbotszone einzurichten«; ebenso hätte man Churchills Gegenangriff auf Hitlerdeutschland »Errichtung einer europäischen Flugverbotszone« genannt. Der entsprechende Terminus der damaligen Zeit lautete dagegen einfach Luftangriff oder Luftkrieg bzw. Eröffnung eines solchen.


 
 
 

Ahrimans VolksEnzyklopädie
© By courtesy of Ahriman