Folter: Die Zufügung körperlicher Leiden, insbesondere Schmerz, mit dem Ziel der Erzwingung von Aussagen, gewöhnlich Informationen oder Geständnissen. – Die ~ war im römischen Recht für das Verhör von Sklaven verbindlich vorgeschrieben (dadurch wurde die ~ zur juristischen, später auch parajuristischen Kategorie; zuvor war der Übergang zur Gefangenenmißhandlung fließend) und typisch für die Justiz des entwickelten Mittelalters, insbesondere, wenn diese unter klerikaler Kontrolle stand (Ketzerprozesse, anfängliche Hexenprozesse und die Mehrzahl derselben in deren Blütezeit). Die Abschaffung der ~ erfolgte unter dem Druck der Aufklärung.
In neuerer Zeit ist die ~ in die politische Justiz insbesondere US-gestützter Diktaturen lateinamerikanischer Länder wieder eingedrungen, welche allerdings inzwischen aus Bedarfsmangel sämtlich abgeschafft worden sind; in der unmittelbaren Gegenwart setzten sich die USA selbst für ihre Wiedereinführung ein, zunächst nur propagandistisch; inzwischen aber, nach einer »Erprobungszeit« an afghanischen Kriegsgefangenen, praktizieren sie sie auch selbst in von ihnen besetzten Ländern an gefangenen Widerstandskämpfern.