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Individuum: (lat. »Ungeteiltes, Unteilbares«); für sich lebensfähiges, bei Zerlegung nicht mehr lebensfähiges Lebewesen. Individuen können sowohl aus einer Zelle wie aus Zellverbänden bestehen (Einzeller oder Vielzeller sein). Einen Übergang dazwischen bildet die Kolonie aus zahlreichen einzelligen ~en wie bei vielen Schwämmen (Spongia); hier bewohnen die Zellen ein gemeinsam erzeugtes Gehäuse (das Schwammskelett), sind aber noch ohne weiteres einzeln lebensfähig, also ~en. Mehrere in einer Kolonie vereinigte vielzellige ~en bilden einen Stock wie bei vielen Korallen und Moostierchen (= Bryozoa); in diesem Sinne ist auch ein Bienenstock oder sonstiger eusozialer Tierstaat aufzufassen, obwohl dessen ~en noch gegeneinander frei beweglich sind.
     Die Entstehung der vielzelligen ~en aus Kolonien einzelliger ~en beginnt mit der arbeitsteiligen Differenzierung der vergesellschafteten Zellen; die ersten Zellen, die damit historisch beginnen, sind jedes Mal die Geschlechtszellen. Zellen, welche außerhalb fester Verbände unter Naturbedingungen nicht lebensfähig sind, bilden ein Gewebe; ein ~, das aus einem Verband funktional miteinander verknüpfter Gewebe besteht, heißt Organismus. (Wird dieses Wort durch Sinnerweiterung auch auf Einzeller ausgedehnt, wird es mit ~ gleichbedeutend [synonym]; es empfiehlt sich daher seine Verwendung in dem eingegrenzten, präziseren Sinn).
     Zwischen ~ und Kolonie sind zahlreiche Übergänge möglich; so stehen die Myzele der höheren Pilze dadurch zwischen Gewebe und Kolonie, daß sie einerseits undifferenziert oder sehr wenig differenziert sind, andererseits aber gemeinsam vielzellige, differenzierte Gewebe aufbauen können, nämlich jene Fruchtkörper, an welche sich das Wort »Pilze« zuerst geheftet hat. Auch andere Formen obligatorischer, aber nicht gewebeartiger Zellvergesellschaftung sind möglich, z.B. bei den Schleimpilzen (etwa der Gerberlohe). In allen diesen und ähnlichen Fällen ist die Anwendung des Begriffs »~« problematisch, der »Umschlag von Quantität [nämlich derjenigen der Vergesellschaftung] in Qualität [der Existenz vielzelliger ~en]« noch nicht erfolgt.
     Individuen können auch durch Symbiosen verschiedener einzelliger Arten entstehen. Spektakulärstes Beispiel dafür sind wir selbst, insofern als unsere Zellen, aus denen ohne Ausnahme einer einzigen Zelle jedes ~ unserer Art ebenso wie jeder sonstigen vielzelligen Art und deren einzelliger Vorfahren unzählige Generationen lang besteht, aus einer Symbiose größerer einzelliger ~en mit einigen ~en einer kleineren einzelligen Art, den späteren Mitochondrien, hervorgegangen sind. Bei anderen Taxa kann die Symbiose die Anwendung des Begriffs »~« ganz unmöglich machen, vor allem bei den meisten Flechten (da diese aus einer Symbiose zwischen einer Pilz- und einer Algenart bestehen, die in der Mehrzahl der Fälle obligatorisch ist, d.h. daß eine künstliche Trennung von beiden beteiligten Arten nicht überlebt wird, so wenig wie die Zerteilung eines ~s; daneben ist es möglich, daß beide Arten die Trennung überleben – und zwar von schadlos bis sehr schlecht – oder aber nur eine, wieder von schadlos bis sehr schlecht).
     Alle ~en entstehen entweder durch Teilung schon vorhandener einzelliger ~en, durch Knospung vielzelliger (autotropher wie heterotropher) ~en, durch Autokloning (=Parthenogenese) oder durch den komplizierten Mechanismus der sexuellen Fortpflanzung; in diesem Fall entstehen sie aus einer diploiden Zelle, welche ihrerseits durch Vereinigung zweier haploider Zellen entstanden ist. Diese teilt sich fortgesetzt. Bleiben die dadurch entstehenden neuen Zellen kontinuierlich im Verband, ist das Ergebnis ein ~; trennen sie sich im ersten Schritt oder den ersten Schritten, so ist eine gerade Zahl von ~en das Produkt; diese sind Klone (so z.B. stets vier Klone bei bestimmten Gürteltierarten; in seltenen Fällen zwei Klone beim Menschen u.a.)
     Nur ~en können Subjekte sein; freilich ist nur ein winziger Prozentsatz aller existierenden ~en ein Subjekt.


 
 
 

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