Pressefreiheit, die: das Recht, ungehindert durch Zensur Presseerzeugnisse herzustellen und zu verbreiten (das im weiteren Sinne auch für alle neueren presseanalogen Medien gilt).
Die Pressefreiheit bezieht sich nicht, wie inzwischen regelmäßig behauptet, auf das Sammeln später ggf. zur Veröffentlichung vorgesehener Informationen, sondern nur auf das Fehlen der Zensur (egal ob Vor- oder Nachzensur).
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Pressefreiheit durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert, in den anderen Staaten mit bürgerlich-rechtsstaatlicher Verfassung durch analoge Verfassungsartikel. Die erstmalige verfassungsmäßige Verankerung der Pressefreiheit in Deutschland erfolgte in der Weimarer Verfassung von 1919, Vorläufer waren das Reichspressegesetz von 1874 und die Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse 1848.