populistische Falle: Möglichkeit eines der Regierung (oder einem arbeitsteilig die Staatsmacht monopolisierenden Parteienkartell) nicht genehmen Ergebnisses allgemeiner Wahlen oder Volksabstimmungen; daher Grund zur Unterlassung bzw. Unterdrückung von allgemeinen Wahlen oder ähnlichen Abstimmungen (Wortprägung des deutschen Außenministers J. Fischer vom 12.7.2004). Siehe auch beschränkter Untertanenverstand.