Subreption: (von lat. subrepere »unterschleichen, einschleichen«): uneingestandene, heimliche Begriffsveränderung durch allmähliche Aufblähung des Begriffs mit neuen Bedeutungen, darunter der heimlich angestrebten, danach allmähliches Verkümmernlassen der Originalbedeutung sowie der als Brücke oder Köder benötigten Bedeutungserweiterungen aus der Aufblähungsphase. Dadurch wird z.B. eine Erschleichung von Rechtsvorteilen möglich oder beabsichtigt, da sich ja der gesetzliche Wortlaut nicht geändert hat, jetzt aber zugunsten dessen, der die ~ betrieben hat, eine seiner Originalintention zuwidere Bedeutung angenommen hat. (So soll laut BVG die Verfassungsbestimmung über die Kriegsdienstverweigerung »das Nähere regelt ein Bundesgesetz« bedeuten: das Nähere regelt nicht ein Bundesgesetz [sondern das von dieser Berechtigung ausgeschlossene BVG selbst]; das »Postgeheimnis« soll gegen den Postkunden und nicht etwa gegen auf dessen Postinhalte neugierige Dritte gerichtet sein, wie die Post neuerdings mehrfach suggerierte, usw.)
Die ~ unterscheidet sich von der Äquivokation dadurch, daß die ursprüngliche Bedeutung des von ihr bedrohten Wortes möglichst nicht mehr auftauchen soll, bei der Äquivokation dagegen nach dem Bedarf der Nutzer dieser Ehestreitstruktur oszillieren. (Im Sinne des Grimm'schen Märchens soll bei der ~ der erste Igel sozusagen sterben und verschwinden, bei der Äquivokation dagegen der Hase zwischen den beiden verschiedenen, aber als identisch behaupteten Igeln hin- und hergehetzt werden.)