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Definition
Demokratie
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differenziert
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Dogmatismus
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Disagio: (wörtl. »Enthinzufügung«, Agio): willkürlicher Abzug des an den Leiher ausgezahlten Geldbetrages durch den Verleiher, der im Vertragstext festgehalten wird, wobei aber der volle Betrag vom Leiher zurückzubezahlen und zu verzinsen ist.
      Begründet wird diese häufige Praxis des stärkeren Teiles gegenüber dem Kreditnehmer damit, daß diesem dafür ein niedrigerer Zins eingeräumt werde, als wenn er dem Abzug nicht »zugestimmt« hätte. Dies soll sogar für ihn einen geringfügigen Vorteil bewirken, der allerdings nur eintreten kann, wenn während der gesamten Rückzahlungszeit nicht die kleinsten Störungen oder Unterbrechungen eintreten (andernfalls treten erhebliche Zusatznachteile ein). Die Berechnung dieses winzigen Vorteils ist extrem schwierig; näheres zu den sehr unübersichtlichen Einzelheiten und der weitgehenden, in neuester Zeit ausgeweiteten Unterstützung dieser Bankenpraxis durch Staatsorgane siehe bei WIKIPEDIA unter ~.


 
 
 

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